Pflegeberatung

Die Pflegeberatung wird verpflichtend, für Personen, bei denen Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 festgehalten wurde. Konkret muss bei Pflegegrad 2 und 3 jeweils halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 jeweils vierteljährlich beraten werden.

Die Pflegebaratung ist zwingend vorgeschrieben und findet in der Regekl in Ihren häuslicdhen Räumen statt.

Jeder Versicherte in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie, neutrale und individuelle Pflegeberatung.

und vieles mehr...

Um heraus zu finden, welche Unterstützung Ihre Angehörigen benötigen, ist der erste und wichtigste Schritt, ein gemeinsames Gespräch. In diesem lernen wir uns kennen und sprechen über die Bedürfnisse und Wünsche Ihrer zu unterstützenden Angehörigen.

Unsere Leistungen sind 100% Pflegekassenfinanziert

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