Beratung + Planung
Vor der eigentlichen Dienstleistung steht unsere umfassende Beratung. Erfahren Sie, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können und ob diese über Kranken- und Pflegeversicherung finanziert werd...
Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe nach § 45b SGB XI richten sich an Personen, die eine/n hilfsbedürftige/n Angehörige/n (Erwachsene und Kinder) pflegen, welcher aus altersbedingten Gründen, oder aber auch infolge einer Behinderung, im Alltag Unterstützung benötigt. Oder an Pflegebedürftige selbst.
Entlastungsleistungen
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI richten sich an Personen, die eine/n hilfsbedürftige/n Angehörige/n (Erwachsene und Kinder) pflegen, welcher aus altersbedingten Gründen, oder aber auch infolge einer Behinderung, im Alltag Unterstützung benötigt.
Betreuungsleistungen
Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI richten sich an Personen, die eine/n hilfsbedürftige/n Angehörige/n (Erwachsene und Kinder) pflegen, welcher aus altersbedingten Gründen, oder aber auch infolge einer Behinderung, im Alltag Unterstützung benötigt.
Fahrdienstleistungen
Fahrdienstleistungen nach § 45b SGB XI richten sich an Personen, die eine/n hilfsbedürftige/n Angehörige/n (Erwachsene und Kinder) pflegen, welcher aus altersbedingten Gründen, oder aber auch infolge einer Behinderung, im Alltag Unterstützung benötigt.
Krankenhausnachsorge*
Nach einem Krankenhausaufenthalt sind Pflege und medizinische Betreuung besonders wichtig. Wir unterstützen Sie in Ihrem häuslichen Umfeld.
Pflegeberatung*
Die Pflegeberatung wird verpflichtend, für Personen, bei denen Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 festgehalten wurde. Konkret muss bei Pflegegrad 2 und 3 jeweils halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 jeweils vierteljährlich beraten werden.
Übergangspflege**
Übergangspflege richtt sich an Personen, die eine/n hilfsbedürftige/n Angehörige/n (Erwachsene und Kinder) pflegen, welcher aus altersbedingten Gründen, oder aber auch infolge einer Behinderung, im Alltag Unterstützung benötigt.
Covid-19 PoC-Test
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Es gibt einen Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Professionelle Covid-19 Testung mit Zertifikat.