Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe nach § 45b SGB XI richten sich an Personen, die eine/n hilfsbedürftige/n Angehörige/n (Erwachsene und Kinder) pflegen, welcher aus altersbedingten Gründen, oder aber auch infolge einer Behinderung, im Alltag Unterstützung benötigt. Oder an Pflegebedürftige selbst.

Hierbei unterstützen Wir Sie bei Einkäufen, als Begleitung bei Arztbesuchen, Unterstützung oder bei der Einbindung von Pflegebegleitern.

 

Wobei wir Sie unterstützen können:

Arztfahrten - Wir übernehmen Arztbesuche mit pflegebedürftigen Personen

Begleitung - Ob Physiotherapie, Fußpflege, Tierarzt, Optiker oder Hörgeräteakustiker. Wir übernehmen gemeinsam mit Ihnen wichtige Termine.

Postsachen - Pakete oder Briefe abholen, aufgeben oder mit Ihnen gemeinsam einpacken.

Korrespondenz - Unterstützung bei der Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, Ämtern, Banken und Versicherungen.

Einkäufe - Wir übernehmen Ihren gesamten Einkauf, auf Wunsch auch mit der zu pflegenden Person.

Haustierversorgung - Auch beim Füttern Ihres Hundes oder Reinigen der Katzentoilette sind wir gerne behilflich.

Gassi gehen - Das Ausführen Ihres Hundes übernehmen wir ebenso gerne.

Kontrolle der Schrank- und Kühlschrankordnung - Besonders wichtig bei Menschen mit Gedächtnisstörung.

Unterstützung - z.B. bei der Organisation von Umbaumaßnahmen zu Wohnfeldverbessernden Maßnahmen.Vita

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