Entlastungsleistungen
Unsere Leistungen sind 100% Pflegekassenfinanziert
Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI – Vita Dignus
Pflege bedeutet Verantwortung – und manchmal auch Belastung. Mit den Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI möchten wir Ihnen das Leben spürbar erleichtern. Sie richten sich sowohl an pflegebedürftige Menschen selbst als auch an Angehörige, die Unterstützung im Alltag benötigen – sei es durch das Alter oder eine Behinderung.
Wir stehen Ihnen mit Herz und Hand zur Seite: beim Einkaufen, als Begleitung zu Arztbesuchen, bei der Organisation von zusätzlicher Hilfe oder auch bei der Haushaltsreinigung.
Auf diese Weise schaffen wir kleine Freiräume im Alltag, die für Sie und Ihre Angehörigen einen großen Unterschied machen können. Mehr über unsere Arbeit erfahren Sie auch unter Beratung & Planung oder in unseren Leistungen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Arztfahrten: Wir begleiten pflegebedürftige Personen zu Arztbesuchen.
- Begleitung: Physiotherapie, Fußpflege, Tierarzt, Optiker oder Hörgeräteakustiker.
- Postsachen: Pakete oder Briefe abholen, aufgeben oder gemeinsam vorbereiten.
- Haushaltsreinigung: Unterstützung bei der Reinigung der gesamten Wohnung.
- Korrespondenz: Hilfe bei Schreiben an Ämter, Banken, Versicherungen und Behörden.
- Einkäufe: Komplette Einkaufsübernahme – auch mit der zu betreuenden Person.
- Grünpflege: Unterstützung bei Blumen- und Pflanzenpflege.
- Wäschepflege & Bügeln: Saubere Kleidung und gepflegte Wäsche.
- Grabpflege: Pflege und Gestaltung von Ruhestätten.
- Haustierversorgung: Füttern, Katzentoilette reinigen, Hund ausführen.
- Kühlschrank- und Schrankkontrolle: Besonders bei Gedächtnisstörungen wichtig.
- Treppenhausreinigung: Kehrwoche übernehmen wir zuverlässig.
- Fensterreinigung: Inklusive Gardinen abnehmen, waschen und wieder anbringen.
- Unterstützung bei Wohnumfeldverbesserung: Organisation von Umbaumaßnahmen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?
Alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad können Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI nutzen.
Wie hoch ist der Betrag?
Die Pflegekasse stellt monatlich 125 Euro zur Verfügung, die für anerkannte Dienste wie Vita Dignus genutzt werden können.
Wie läuft die Beantragung?
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie kostenfrei in einem persönlichen Gespräch. Siehe dazu auch unsere Seite Beratung & Planung.
So erreichen Sie uns
Um herauszufinden, welche Unterstützung Ihre Angehörigen benötigen, ist der erste Schritt ein gemeinsames Gespräch. Sprechen Sie uns einfach an:
E-Mail: vitadignus@gmail.com
Telefon: 0157-35953364
WhatsApp: WhatsApp 24/7