Pflegegrade
Wenn der Alltag immer schwerer wird
Gertrud H. ist 74 Jahre alt und lebt alleine zuhause. Ein Angehöriger beobachtet mittlerweile eine fortschreitende „Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, die durch den MDK bestätigt wird. Gertrud H. wird folglich in Pflegegrad 3 eingestuft und benötigt unbedingt Unterstützung, die ihre Angehörigen alleine nicht in ausreichender Form leisten können. Es fehlt einfach die Zeit hiefür. Wie weiter?
Welche Möglichkeiten haben Gertrud H. und ihre Angehörigen?
Gertrud H. wünscht sich so lange wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Sie möchte Entlastung beim Einkaufen, der Gartenarbeit und im Haushalt und nicht zuletzt eine Begleitung bei Spaziergängen mit Zeit für Gespräche oder Spiele. Das alles leistet Vita dignus – und natürlich noch vieles mehr. Gertrud H. erhält die gewünschte Hilfe und Unterstützung nun an drei Vormittagen in der Woche, neun Wochenstunden bei flexibler Einteilung. Vita dignus rechnet die Pflegesachleistung direkt mit den Pflegekassen ab, so dass auch hier kein Aufwand für die Angehörigen anfällt. Das verbleibende Pflegegeld wird anteilig direkt an Gertrud H.. ausgezahlt.
Rechenbeispiel
Ihr pflegebedürftiger Angehöriger hat den Pflegegrad 3. Mit einem Pflegedienst wird ausgemacht, dass dieser sich um die morgendliche Grundpflege sowie die Behandlungspflege kümmert, während Sie ihn abends pflegen und ihn in unregelmäßigen Abständen zum Arzt begleiten.
Für die morgendliche Grund- und Behandlungspflege des Pflegebedürftigen veranschlagt der Dienst ambulante Sachleistungen in Höhe von 958 Euro im Monat.
Dies entspricht einer Prozentzahl von 70,2% der Pflegesachleistung. Diese beträgt für den Pflegegrad 3 insgesamt 1.298 Euro. Das heißt, das ihr pflegebedürftiger Angehöriger zusätzlich zu dem Anteil an der ambulanten Pflegesachleistung noch einen Anspruch auf 29,8% des Pflegegelds hat. Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld bzw. die ambulante Geldleistung seitens der Pflegeversicherung 545 Euro im Monat. 29,8% dieses Pflegegelds sind 162,41 Euro im Monat.
Ihr pflegebedürftiger Angehöriger erhält somit insgesamt 1.120 Euro im Monat für seine Pflege von der Pflegeversicherung, wobei ihm 162,42 Euro davon von der Pflegeversicherung zukommen, die er seinen Angehörigen geben kann, um deren Aufwand zu kompensieren.
Unsere Leistungen sind 100% Pflegekassenfinanziert
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