Gesetzliche Regelungen
Hier erhalten Sie Informationen zur Kostenübernahme der Krankenkasse/Pflegeversicherung, die Pflegestufen, sowie zum Pflegegeld.
Hat Ihr Angehöriger einen Pflegegrad, steht ihm der Entlastungsbetrag zu. Dieser beträgt monatlich 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie einen von den Krankenkassen zugelassenen Anbieter für die Seniorenbetreuung zu Hause beauftragen. Diesen Betrag erhält Ihr Angehöriger schon ab Pflegegrad 1.
Zusätzlich können Sie bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für die private Seniorenbetreuung verwenden. Dieser sogenannte Umwandlungsanspruch steht Ihrem Angehörigen ab Pflegegrad 2 zu. Diese Regelung greift nur, wenn Ihr Angehöriger die Pflegesachleistungen noch nicht vollkommen genutzt hat. Die umgewandelten Entlastungsleistungen betragen zwischen 470 und 963 Euro pro Monat, je nach Pflegegrad.
Seniorenbetreuung ist als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. Voraussetzung: Die Kosten werden nicht vom Pflegegeld Ihres Angehörigen gedeckt und Sie zahlen die Betreuungskraft selbst. Dann können Sie bis zu 20 Prozent der Kosten pro Jahr steuerlich geltend machen. Sie müssen diese Belastungen bei Ihrem Finanzamt nachweisen, heben Sie also unbedingt die Rechnungen auf.
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