Beratung + Planung
  Vor der eigentlichen Dienstleistung steht unsere umfassende Beratung. Erfahren Sie, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können und ob diese über Kranken- und Pflegeversicherung finanziert werd...        
    
                  
                
  Nachbarschaftshilfe
  Nachbarschaftshilfe nach § 45b SGB XI richten sich an Personen, die eine/n hilfsbedürftige/n Angehörige/n (Erwachsene und Kinder) pflegen, welcher aus altersbedingten Gründen, oder aber auch infolge einer Behinderung, im Alltag Unterstützung benötigt. Oder an Pflegebedürftige selbst.        
    
                  
                
  Entlastungsleistungen
  Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI richten sich an Personen, die eine/n hilfsbedürftige/n Angehörige/n (Erwachsene und Kinder) pflegen, welcher aus altersbedingten Gründen, oder aber auch infolge einer Behinderung, im Alltag Unterstützung benötigt.        
    
                  
                
  Betreuungsleistungen
  Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI richten sich an Personen, die eine/n hilfsbedürftige/n Angehörige/n (Erwachsene und Kinder) pflegen, welcher aus altersbedingten Gründen, oder aber auch infolge einer Behinderung, im Alltag Unterstützung benötigt.        
    
                  
                
  Fahrdienstleistungen
  Fahrdienstleistungen nach § 45b SGB XI richten sich an Personen, die eine/n hilfsbedürftige/n Angehörige/n (Erwachsene und Kinder) pflegen, welcher aus altersbedingten Gründen, oder aber auch infolge einer Behinderung, im Alltag Unterstützung benötigt.        
    
                  
                
  Krankenhausnachsorge*
  Nach einem Krankenhausaufenthalt sind Pflege und medizinische Betreuung besonders wichtig. Wir unterstützen Sie in Ihrem häuslichen Umfeld.        
    
                  
                
  Pflegeberatung*
  Die Pflegeberatung wird verpflichtend, für Personen, bei denen Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 festgehalten wurde. Konkret muss bei Pflegegrad 2 und 3 jeweils halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 jeweils vierteljährlich beraten werden.        
    
                  
                
  Übergangspflege**
  Übergangspflege richtt sich an Personen, die eine/n hilfsbedürftige/n Angehörige/n (Erwachsene und Kinder) pflegen, welcher aus altersbedingten Gründen, oder aber auch infolge einer Behinderung, im Alltag Unterstützung benötigt.        
    
                  
                
  Covid-19 PoC-Test
  Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Es gibt einen Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – dies gilt unabhängig vom  Impf- oder Genesenenstatus. Professionelle Covid-19 Testung mit Zertifikat.