Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Produkte und Hilfsmittel, die den
Alltag von pflegebedürftigen Menschen (ab Pflegegrad 1)
und deren pflegenden Angehörigen erleichtern sollen.
Sie spielen eine wichtige Rolle dabei, die Pflege zu
Hause sicherer, effektiver und weniger belastend zu
gestalten.
Die Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse
übernommen, wenn sie notwendig sind, um die Pflege
zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine
selbstständigere Lebens führung des Pflegebedürftigen
zu ermöglichen.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel



Zusatzprodukte


Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Körperhygiene (PG51) im Wet von 26,16 € pro Stück unter Abzug eines Eigenanteils von 10 v. H. soweit keine Befreiung nach § 40 Abs. 3 Satz 5 SGB XI vorliegt.

'Zum Antrag
Antrag Pflegehilfsmittel [1.286 KB]
Kündigung bisheriger Anbieter [217 KB]
(falls notwendig)
Bitte ausgefüllt an hilfsmittel@seniorenhilfe.info senden.