Ambulanter Betreuungsdienst / Seniorenhilfe

Entlastung für Personen mit Pflegegrad


Vita dignus, als ambulanter Betreuungsdienst & Seniorenhilfe ist ein mobiler Anbieter, der Leistungen der häuslichen Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung sowie der täglichen Alltagsbewältigung leisten. Unser Angebot umfasst unter anderem persönliche Hilfeleistungen für Personen mit Pflegegrad, wie Unterstützung bei der Orientierung und Gestaltung des Alltags und im Haushalt sowie bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und sozialer Fähigkeiten der Pflegebedürftigen. Unsere Leistungen werden zusätzlich zu bestehenden Leistungen Pflegekassenfinanziert über den Entlastungsbetrag.

Vertrauen Sie sich uns an - unsere Dienstleistungen führen wir in familiärer, aufmerksamer Atmosphäre durch und stellen sicher, dass Sie sich in vertrauter Umgebung wohlfühlen. Ob ambulant bei Ihnen daheim oder als Zusatzleistung Ihrer Klinik, Seniorenresidenz o.ä. - wir kümmern uns um Sie und Ihre Lieben!
Auf unseren Seiten können Sie sich unverbindlich informieren.

Jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad stehen so genannte Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 Euro zusätzlich zum Pflegegeld bzw. den Pflegesachleistungen zu. Dieser Betrag kann vom Pflegebedürftigen nicht selbst abgerufen oder genutzt werden. Wir als zugelassener Anbieter sind in der Lage, diesen von der Pflegekasse zusätzlich zur Verfügung gestellten Betrag abzurufen und für Sie zu nutzen.

Rufen Sie uns an unter 0800-4300700 *kostenlos aus allen Netzen oder nutzen direkt Whatsapp 24/7

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Vita dignus, als ambulanter Betreuungsdienst / Seniorenhilfe ist ein mobiler Anbieter, der Leistungen der häuslichen Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung sowie der täglichen Alltagsbewältigung bei Personen mit Pflegegrad leisten. Unser Angebot umfasst unter anderem persönliche Hilfeleistungen, wie Unterstützung bei der Orientierung und Gestaltung des Alltags und im Haushalt sowie bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und sozialer Fähigkeiten der Pflegebedürftigen. Manche Senioren/innen können im Alter ihren Alltag nur noch schwer bzw. nicht mehr allein bewältigen. Der gesundheitliche Zustand hat sich verschlechtert, die alltäglichen Dinge bereiten zunehmend Schwierigkeiten. Viele sind auf die Unterstützung ihrer Familienangehörigen angewiesen.Was nun, es gibt keine Angehörigen in der Nähe bzw. es fehlt Ihnen an Zeit. Sie haben in ihren Leben viel geschafft, waren beruflich aktiv, gründeten eine Familie, zogen ihre Kinder groß und engagierten sich in Freizeit für ihre Mitmenschen.

Die meisten hilfebedürftigen Menschen möchten weiterhin in ihrer gewohnten Umfeld bleiben. Pflegende Angehörige werden oftmals auch als „Deutschlands größter Pflegedienst“ bezeichnet. Viele Pflegende leisten weit mehr. Sie arbeiten hart, haben kaum Freizeit, oft auch keine geregelten Arbeitszeiten. Und meist klappt es mit dem Urlaub auch nicht richtig.Die Pflege eines Angehörigen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und ist oftmals sehr anstregend, kräfte- und zeitaufwendig.
Eine Überlastung ist quasi vorprogrammiert.
Holen Sie sich rechtzeitig Unterstützung und Hilfe!
Wir können Sie unterstützen und begleiten, sowie Ihre pflegenden Angehörigen entlasten.
gut betreut liebevoll umsorgt Pflegekassen finanziert
Ein würdevolles Leben muss auch im Alter gewährleistet sein. Aufgrund von Krankheit oder körperlichen und geistigen Einschränkungen kann es jedoch dazu kommen, dass ältere Menschen Unterstützung benötigen, um ihren Alltag weiterhin sorgenfrei zu verbringen. Eine häusliche Pflegekraft bietet hier eine entlastende Alltagshilfe.

Menschen, die in der Häuslichkeit gepflegt werden, können zusätzlich zur Pflegesachleistung bzw. dem Pflegegeld Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen. Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und sollen Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben und soziale Kontakte aufrecht zu erhalten.

Die Angebote werden unterschieden in

Betreuungsangebote,
Angebote zur Entlastung von Pflegenden,
Angebote zur Entlastung im Alltag (zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen).

Die Angebote benötigen eine Anerkennung durch die jeweils zuständige Behörde nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. Die Leistungen unterscheiden sich daher von Bundesland zu Bundesland. Klären Sie im Zweifelsfall direkt mit Ihrer Pflegekasse, ob eine bestimmte Leistung erstattet wird.

Für die Nutzung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag steht der Entlastungsbetrag (s. u.) zur Verfügung. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können zudem bis zu 40 v. H. des Sachleistungsbetrages für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Die Umwandlung der nicht genutzten Pflegesachleistung für eine Entlastungsleistung ist ab dem 01.02.2022 ohne Antrag bei der Pflegekasse möglich.

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