Donnerstag, September 18, 2025

Pflegegrad & Leistungen 2025 verstehen – so kombinierst du Pflegegeld, Sachleistungen & Entlastungsbudget clever

Du willst zu Hause gut versorgt sein – ohne Papierchaos und ohne Geld zu verschenken? Hier bekommst du klar, praxisnah und aktuell (Stand: 18.09.2025), wie Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und das neue gemeinsame Jahresbudget zusammenhängen – plus Rechenbeispiele, damit du sofort weißt, was für dich drin ist.

Kurzüberblick: Was ist was?

Pflegegrad (PG): bestimmt deinen Leistungsanspruch (PG 1–5).

Pflegegeld: Geldleistung, wenn Angehörige/Privatpersonen pflegen (monatlich).

Pflegesachleistungen: Budget für ambulante Dienste (Rechnung direkt an die Kasse).

Kombinationsleistung: Mischung aus beidem – prozentual verrechnet.

Entlastungsbetrag: 131 € mtl. für anerkannte Alltags- und Betreuungsangebote.

Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der Sachleistungen können zusätzlich für Entlastungsangebote genutzt werden.

Neues gemeinsames Jahresbudget (ab 01.07.2025): 3.539 € pro Jahr für Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege – flexibel einsetzbar.

Die Beträge 2025 auf einen Blick

Pflegegeld (monatlich):PG 2: 347 € · PG 3: 599 € · PG 4: 800 € · PG 5: 990 € (PG 1: kein Pflegegeld)

Pflegesachleistungen ambulant (monatlich):PG 2: 796 € · PG 3: 1.497 € · PG 4: 1.859 € · PG 5: 2.299 €

Entlastungsbetrag: 131 € mtl. (PG 1–5)

Gemeinsamer Jahresbetrag (seit 01.07.2025): 3.539 € / Jahr für Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege zusammen; bis zu 8 Wochen Ersatz-/Kurzzeitpflege möglich. Bereits genutzte Beträge im 1. Halbjahr 2025 werden angerechnet.

Hintergrund: Zum 01.01.2025 wurden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 % erhöht; zum 01.07.2025 kam das gemeinsame Jahresbudget.

Kombinationsleistung: So rechnest du ohne Kopfzerbrechen

Regel: Nutzt du x % der Sachleistung, bekommst du (100 – x) % des Pflegegeldes.

Beispiel A – Pflegegrad 4, „50/50“

Max. Pflegegeld PG 4: 800 €

Max. Sachleistung PG 4: 1.859 €

Du nutzt 50 % Sachleistung ⇒ 929,50 € werden mit der Kasse abgerechnet.Dann bleiben 50 % Pflegegeld ⇒ 400 € Auszahlung.

Beispiel B – Pflegegrad 3, „70 % Dienst + 30 % Pflegegeld**

Max. Pflegegeld PG 3: 599 €

Max. Sachleistung PG 3: 1.497 €

70 % von 1.497 € = 1.047,90 € Sachleistung⇒ 30 % Pflegegeld = 179,70 € Auszahlung.

Tipp: Die Kasse berechnet den Prozentsatz monatsgenau anhand der tatsächlich abgerechneten Sachleistungsrechnungen. Schwankt der Dienstumfang, schwankt anteilig das Pflegegeld.

Umwandlungsanspruch: Mehr Spielraum für den Alltag

Du kannst bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuungs- und Entlastungsdienste) nutzen. Das läuft als Kostenerstattung – Rechnungen sammeln, bei der Kasse einreichen. Wichtig: Der umgewandelte Betrag zählt so, als hättest du Sachleistungen genutzt – dadurch sinkt ggf. dein anteiliges Pflegegeld.

Beispiel C – PG 2 mit Umwandlung

Max. Sachleistung PG 2: 796 €

40 % Umwandlung = 318,40 € für Alltagsangebote (z. B. Alltagsbegleitung, Tagesangebote).

Der Betrag gilt als Sachleistungsnutzung → Pflegegeld wird anteilig gekürzt.

Praxis: Viele nutzen Kombi + Umwandlung: ein Teil Pflegedienst, ein Teil Pflegegeld, plus ein Teil Alltagsbegleitung – passgenau zum Bedarf.

Neues gemeinsames Jahresbudget (ab 01.07.2025): 3.539 € flexibel einsetzen

Früher musste man Verhinderungspflege (Ersatzpflege zu Hause) und Kurzzeitpflege (vorübergehend stationär) getrennt jonglieren. Seit 01.07.2025 gibt’s einen Topf: 3.539 € / Jahr ab PG 2, nutzbar für beide Bereiche. Nutzungszeitraum bis 8 Wochen; Antrag für Verhinderungspflege vorab nicht mehr nötig, die Erstattung wird beantragt. Bereits genutzte Beträge im 1. Halbjahr 2025 werden angerechnet.

Praktisch bedeutet das: Du kannst z. B. nach einer OP erst Kurzzeitpflege nutzen und später tageweise Verhinderungspflege – solange du im Jahresbudget bleibst.

So holst du mehr aus deinen Leistungen – Schritt für Schritt

Bedarf klären (30 Min.)Was brauchst du wirklich? Körperpflege morgens? Wochen-Einkauf? Begleitung zum Arzt? Einsamkeit? Schreib Top-5 auf.

Leistungsmix planen

Basis: Pflegegeld (Angehörige pflegen) oder Sachleistung (Dienst) oder Kombination.

Plus: Entlastungsbetrag 131 € jeden Monat verplanen.

Optional: Umwandlung bis 40 % der Sachleistung für zusätzliche Entlastungsangebote.

Rechencheck machen (10 Min.)Rechne grob: Wie viel Prozent Sachleistung brauchst du? Der Rest wird als Pflegegeld ausgezahlt (siehe Beispiele).

Anbieter prüfenFür Entlastungsleistungen anerkannte Anbieter wählen (Liste der Kasse nutzen). Rechnungen immer sammeln.

Jahresbudget im Blick behalten3.539 € für Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege einplanen (z. B. Urlaubsvertretung für Angehörige).

Monatlich nachsteuernÄndert sich der Bedarf, passt du Prozentsatz & Zeiten an. Die Kasse rechnet automatisch die Kombinationsleistung neu.

Häufige Stolperfallen (und wie du sie vermeidest)

Entlastungsbetrag verfallen lassen: Plane die 131 € gleich zu Monatsbeginn fest ein (z. B. 2× Alltagsbegleitung).

Nicht anerkannte Anbieter: Vorher kurz anfragen, wer zugelassen ist – spart Ärger bei der Erstattung.

Pflegegeld „zu hoch“ erwartet: Denk an Kombinationslogik – mehr Sachleistung = weniger Pflegegeld.

Gemeinsames Budget ignoriert: Plan die 3.539 € aktiv für Entlastungsphasen (Urlaub, Krankheit der Pflegeperson).

Mini-Rechner (im Kopf) für unterwegs

Prozentsatz schätzen: „Wie viel vom Sachleistungsbudget brauche ich wirklich?“

Restprozentsatz = Pflegegeld (100 – Sachleistungs-%).

Umwandlung? Bis 40 % des Sachleistungs-Betrags sind zusätzlich für Alltagsangebote nutzbar – aber: Dieser Anteil zählt als Sachleistung und kürzt damit das Pflegegeld.

FAQ – kurz & ehrlich

Bekomme ich mit PG 1 auch 131 € Entlastungsbetrag?Ja, PG 1–5 jeweils 131 € mtl. (eigener Topf).

Kann ich Entlastungsbetrag + Umwandlung kombinieren?Ja – 131 € plus bis zu 40 % der Sachleistung als zusätzliches Alltagsbudget sind möglich (anerkannte Anbieter). Achtung: Umwandlung verringert anteilig das Pflegegeld.

Muss ich Verhinderungspflege vorher beantragen?Seit 01.07.2025 nein – Antrag auf Erstattung reicht. Nutze das 3.539 €-Jahresbudget flexibel.

10 konkrete Tipps (sofort umsetzbar)

Monatsplan anlegen: Welche Dienste, welche Entlastungsangebote, welche Angehörigenzeiten?

131 € blocken: feste Termine (z. B. jede Woche 1× Alltagsbegleitung).

Kombinationssatz testen: Starte mit 50/50 und passe nach 4 Wochen an.

Umwandlung aktiv nutzen: Wenn der Dienst nicht alles braucht, +40 % Alltagsbudget in Betracht ziehen.

Rechnungsmappe führen: Entlastungsbelege sofort abheften.

Jahresbudget planen: Urlaubs-/Krisenphasen der Pflegeperson im 3.539 €-Topf reservieren.

Monatlich 15-Min-Check: Passt der Prozentsatz noch zum Alltag?

Anbieterstatus prüfen: „Anerkannt nach § 45b?“ – einmalig klären.

Kurzzeitpflege „auf Standby“: Ein Haus vorab besichtigen spart Stress im Ernstfall.

Pflegeberatung nutzen: Kassen sind auskunftspflichtig – hol dir Unterstützung.

Fazit

Wer seine Leistungen aktiv plant, bekommt mehr Entlastung und verliert kein Geld. Der Mix aus Pflegegeld, Sachleistungen, 131 € Entlastungsbetrag plus 40 %-Umwandlung – und das flexible 3.539-€-Jahresbudget – macht häusliche Pflege deutlich planbarer. Hol dir, was dir zusteht.

Call to Action – schreib uns auf WhatsApp

Willst du, dass wir deinen Leistungsmix (Pflegegeld/Sachleistung/Umwandlung/Jahresbudget) konkret durchrechnen und passend zu deinem Alltag planen?

WhatsApp: 015735953364(International: +49 1573 5953364)

Kurznachricht reicht: „Hallo, bitte um Leistungscheck & Planung.“

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