1. Einleitung: Warum ein Pflegegrad so wichtig ist
Ein Pflegegrad ist die Grundlage für Leistungen aus der Pflegeversicherung – vom Pflegegeld über Sachleistungen bis hin zu Entlastungsangeboten.
Ohne Antrag gibt es keine Unterstützung. Deshalb gilt: Je früher beantragt, desto besser.
2. Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Pflegebedürftige selbst
Bevollmächtigte Angehörige oder gesetzliche Betreuer
Kinder für Eltern, wenn eine Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht vorliegt
3. Wo stelle ich den Antrag?
Bei der Pflegekasse (diese ist immer bei der Krankenkasse des Versicherten angesiedelt).
Der Antrag kann formlos gestellt werden: ein kurzer Brief, ein Fax oder ein Anruf genügt.
Beispiel: „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung.“
4. Ablauf nach dem Antrag
Bestätigung der Pflegekasse: Innerhalb weniger Tage erhalten Sie ein Schreiben.
Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst):
Ein Gutachter kommt nach Hause und prüft die Selbstständigkeit in sechs Bereichen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Alltag & soziale Kontakte, Umgang mit Therapien).
Gutachten & Einstufung: Auf Basis der Punkte wird ein Pflegegrad (1–5) vergeben.
Bescheid der Pflegekasse: Spätestens nach 25 Arbeitstagen muss der Bescheid vorliegen.
5. Vorbereitung auf den Besuch des MD
Pflegeprotokoll führen: Dokumentieren, bei welchen Tätigkeiten Hilfe gebraucht wird.
Unterlagen bereitlegen: Arztberichte, Medikamentenplan, Reha-Entlassungsberichte.
Nichts beschönigen: Der Alltag soll realistisch gezeigt werden – auch mit allen Einschränkungen.
Angehörige einbeziehen: Sie können ergänzen, was Betroffene selbst vielleicht verschweigen.
6. Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?
Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids).
Begründung mit ärztlichen Unterlagen und ggf. Unterstützung durch Pflegeberater oder Sozialverbände (z. B. VdK, SoVD).
Neue Begutachtung beantragen.
7. Fazit
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der entscheidende erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten.
Tipp: Frühzeitig handeln, sorgfältig vorbereiten und im Zweifel Widerspruch einlegen – so sichern Sie sich die Leistungen, die wirklich zustehen.


